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Schulden – Verjährung nach wie vielen Jahren?

Der 31. Dezember – nicht nur der letzte Tag des Jahres, sondern auch ein wichtiger Stichtag in Bezug auf die Verjährung von Forderungen. Aber nicht nur viele Schulden verjähren an diesem Tag, sondern auch etwaige Ansprüche (z.B. Schadensersatz) verlieren an diesem Tag unter Umständen ihre Gültigkeit. Wie genau die Gesetzeslage zum Thema Verjährung von Forderungen aussieht, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zur Verjährung von Rechnungen!

Beginn der Verjährungsfrist

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch tritt die Verjährung von Rechnungen nach drei Jahren in Kraft. Das gleiche gilt für Verjährung von Schulden aller Art. Allerdings beginnt die dreijährige Frist erst am letzten Tag des Jahres, in dem 1. die Forderung entstanden ist, 2. der Gläubiger von der Forderung wusste oder wenigstens hätte wissen müssen.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Herr Müller kauft am 1. Mai 2012 eine Waschmaschine bei der Wasch GmbH. Herr Müller bezahlt jedoch nur einen Teil der Rechnung, der Buchhaltung fällt dies zunächst nicht auf. Am 31.12.2012 beginnt nun die Verjährungsfrist, die Wasch GmbH hat also nur noch bis zum 31.12.2015 Zeit, den Fehler zu bemerken und die Forderung einzutreiben, danach verjährt die Rechnung.

Es gibt Ausnahmefälle

Es gibt spezielle Einzelfälle, in denen sich die Verjährungsfrist verlängert. Wenn sich der Gläubiger nicht über eine entstandene Schuld bewusst ist, treten andere Regelungen in Kraft.

Ein Beispiel: Frau Meyer nimmt die Beratung ihres Anlageberaters Herrn Fischer in Anspruch. Leider begeht Herr Fischer bei der Beratung schwerwiegende Fehler, die Frau Meyer für einen Schadensersatz qualifizieren. Dessen wird sie sich jedoch erst 5 Jahre später bewusst, als sich die Versprechen des Beraters als falsch herausstellen. Die Verjährung von Forderungen verschiebt sich zu Gunsten von Frau Meyer nach hinten. Auch wenn es viele spezielle Fälle gibt, in denen die normale Verjährungsfrist von drei Jahren außer Kraft gesetzt wird, gibt es eine maximale Frist für die Verjährung von Forderungen. Der Gesetzgeber hat eine klare Grenze gezogen: Nach 10 Jahren verjähren Schulden und Forderungen in jedem Fall.

Verjährung von Forderungen schützt nicht vor negativem Score

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass verjährte Schulden vor negativen Einträgen in Auskunfteien wie der Schufa schützen. Zahlungsausfälle und anderes negatives Verhalten können trotzdem erfasst, gespeichert und ausgewertet werden, denn für die Speicherung der Daten gelten andere gesetzliche Fristen als für die Verjährung von Forderungen.

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